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2020-09-29 - Bürger-Block für ermäßigte Straßenausbaubeiträge in Bassum
Zu unserem Antrag auf Verringerung der Anliegerbeiträge zum Straßenausbau:

Straßenausbaubeiträge gibt es offensichtlich bereits im Preußischen Kommunalabgabengesetz von 1893.

Das Gemeinwesen, die Stadt, stellt eine öffentliche Einrichtung, hier eine  Straße, zur Verfügung und derjenige, der davon einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, soll zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen. So entschieden von unserem Bundesverfassungsgericht in 1959.

Auch wir in Bassum haben uns nach der vorgeschriebenen Anwendung durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetzes vor langer Zeit entschieden Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Dabei zahlen nun aber nicht die jeweiligen Anlieger die Ausbaukosten einer bei ihnen vorbeiführenden Straße allein. Nein, auch bei der bisherigen Ermittlung wird ein mehr oder weniger großer Anteil der Allgemeinheit zugewiesen. Je nach prognostizierter Nutzung einer Straße treffen nur 25 bis im höchsten Falle 70 % der Kosten die direkten Anlieger mit dem wirtschaftlichen Vorteil, der übrige Teil wird aus allgemeinen Steuermitteln der Stadt oder auch von Zuschüssen anderer Stellen getragen.

Die Suggestion, die aus Syke manchmal  hierüber schwappt, stimmt also so nicht ganz. Auch ein Schorlingborsteler zahlt über seine allgemeinen Steueranteile die Straße  in Hollwedel mit und ein Nordwohlder kann auch getrost die Ringmarer Straßen benutzen, er hat auch seinen Anteil daran gezahlt. Im Ergebnis  zahlen immer auch alle Bassumer für alle Bassumer Straßen. Das ist dann in Syke auch nicht anders, ein Heiligenfelder zahlt dort auch für  Straßen in Okel mit, ein Osterholzer für die Straßen in Wachendorf oder Ristedt. Ein Großteil der Ausbaukosten kommt halt bei dieser gesetzlichen Regelung auch aus dem großen Steuertopf und nicht aus  Anliegerbeiträgen.

Unsere Bassumer Satzung wurde in den vergangenen Jahren immer mal wieder an neue Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte angepasst, immer wieder mussten wir uns von der Verwaltung sagen lassen, dass wir hinsichtlich der Beitrags-Prozente mal wieder nachzubessern hatten, meistens nicht in die von uns gewollte Richtung, sondern nach oben.

Nach jahrelanger Diskussion im Niedersächsischen Landtag in Hannover hat man den Kommunen  seit letztem Oktober nun die Möglichkeit gegeben, von den bisherigen gesetzlichen Grundsätzen abzuweichen und die Bemessungsgrundlage für Ausbaubeiträge, den beitragsfähigen Aufwand, niedriger anzusetzen, um geringere Beiträge von den Anliegern nehmen zu dürfen. Auch eine Ratenzahlung/ Verrentung von hohen Zahlungen ist jetzt möglich, vorausgesetzt der Rat der Stadt Bassum fasst diese Beschlüsse.

Gewünscht hätten wir uns aus Hannover vielleicht eine komplette Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen, die dafür notwendige Bereitstellung und Zuwendung von Landesmitteln an die Kommunen für Straßenbaumaßnahmen wie in Brandenburg, Meck-Pom., usw. war aber dort nicht durchsetzbar.

Die Abschaffung in einigen Ländern führt dort nur zu neuen Problemen. Ohne Kostenbeteiligung der Anlieger steigen dort die Ansprüche an Straßenausbauten erheblich an, auch gibt es diverse Übergangsprobleme bei der Abschaffung solcher Satzungen.

Und einfach so die ganze Zeche übernehmen, das kann die Stadt Bassum sich gerade in dieser Zeit nicht  leisten. Wir haben eh schon den Gürtel enger geschnallt, um unsere kommunalen Pflichtaufgaben stemmen zu können.

Eine  einfache Grundsteuererhöhung um fehlende Anliegerbeiträge und  Landesmittel auszugleichen war jetzt aber auch nicht unser Ziel. Allgemeine Steuermittel kann man nicht zweckgebunden für den Straßenbau reservieren und sie würden auch in der Umlageberechnung anhand der Steuerkraft nachteilig wirken.

Wir im Bürger-Block  wollten schon vor Jahren hier eine Alternative zugunsten der direkten Anlieger erreichen. Für einen möglichen Wirtschaftswegeverband mit wiederkehrenden Abgaben für sämtliche Grundstücksbesitzer einer Gemarkung fanden wir jedoch keinen Partner für die Abwicklung der  zusätzlichen Verwaltungsaufgaben.

Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Möglichkeiten haben wir jetzt beantragt die  Bemessungsgrundlage nur noch mit 2/3 der Ausbaukosten zugrunde zu legen, dies führt lt. Prognose der Verwaltung zu 45 -70 T€/JAHR weniger  Anliegerbeiträge in den Jahren 2022-2024, abhängig von Zuschüssen Dritter.

Auch möchten wir große Einmalzahlungen vermeiden und haben daher den Vorschlag der Verwaltung in dieser Sache gern aufgenommen, dort in der Richtlinie aber eine hoffentlich praktikable Lösung mit einer 10-jährigen Verrentung/ Ratenzahlung beantragt.

Im Ergebnis fehlen dadurch natürlich Beträge im allgemeinen Haushalt für andere Aufgaben. Uns scheint dies trotzdem ein sachgerechter Mittelweg um Anlieger zu entlasten und die Kasse nicht über zu strapazieren.

gez. Hermuth Straßburg
Fraktionsvorsitzender

P.S.  Unser Antrag wurde in der Ratssitzung am 29.09.2020 mit nur einer  Gegenstimme angenommen, es kommt jetzt zu einer spürbaren Entlastung der  direkten Anlieger.


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